Werde Ausbilder/-in (AEVO) – Prüfungsvorbereitung nach dem DIHK‑Rahmenplan
Buch und E-Book – „Ausbilderschein“
„Werde Ausbilder/-in (AEVO) – Prüfungsvorbereitung nach dem DIHK‑Rahmenplan“
Buch
E-Book
Kurs und Seminar: „AdA“‑Termine
- online (Alfaview) ↗
- berufsbegleitend
- förderfähig
- 8–16 Teilnehmer/‑innen
- inklusive E‑Book
„Werde Ausbilder/-in (AEVO) – Prüfungsvorbereitung nach dem DIHK‑Rahmenplan: Handlungsfelder 1‑4“ (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
40 „AdA“-Unterrichtsstunden/
„AdA“-Kurs Juli 2025
- samstags und sonntags
- vier Termine
- zehn Unterrichtsstunden (UStd.) / Termin
- 9 bis 18 Uhr
- eine 45-minütige und drei 15-minütige Pausen / Termin
„AdA“‑Termine und ‑Unterrichtseinheiten im Juli 2025
- Samstag, 12. Juli 2025: 1–6 UStd. HF 1, 7–10 UStd. HF 2
- Sonntag, 13. Juli 2025: 1–4 UStd. HF 2, 5–10 UStd. HF 3
- Samstag, 19. Juli 2025: 1–10 UStd. HF 3
- Sonntag, 20. Juli 2025: 1–4 UStd. HF 3, 5–10 UStd. HF 4
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 5. August 2025
„AdA“-Kurs August 2025
- montags und mittwochs abends
- zehn Termine
- vier Unterrichtsstunden (UStd.) / Termin
- 18 bis 21:15 Uhr
- eine 15-minütige Pause / Termin
„AdA“‑Termine und ‑Unterrichtseinheiten im Juli/August 2025
- Montag, 28. Juli 2025: 1–4 UStd. HF 1
- Mittwoch, 30. Juli 2025: 1–2 UStd. HF 1, 3–4 UStd. HF 2
- Montag, 4. August 2025: 1–4 UStd. HF 2
- Mittwoch, 6. August 2025: 1–2 UStd. HF 2, 3–4 UStd. HF 3
- Montag, 11. August 2025: 1–4 UStd. HF 3
- Mittwoch, 13. August 2025: 1–4 UStd. HF 3
- Montag, 18. August 2025: 1–4 UStd. HF 3
- Mittwoch, 20. August 2025: 1–4 UStd. HF 3
- Montag, 25. August 2025: 1–2 UStd. HF 3, 3–4 UStd. HF 4
- Mittwoch, 27. August 2025: 1–4 UStd. HF 4
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 2. September 2025
„AdA“-Kurs September 2025
- montags und freitags
- fünf Termine
- acht Unterrichtsstunden (UStd.) / Termin
- 9 bis 16:15 Uhr
- eine 45-minütige und zwei 15-minütige Pausen / Termin
„AdA“‑Termine und ‑Unterrichtseinheiten im September 2025
- Montag, 15. September 2025: 1–6 UStd. HF 1, 7–8 UStd. HF 2
- Freitag, 19. September 2025: 1–6 UStd. HF 2, 7–8 UStd. HF 3
- Montag, 22. September 2025: 1–8 UStd. HF 3
- Freitag, 26. September 2025: 1–8 UStd. HF 3
- Montag, 29. September 2025: 1–2 UStd. HF 3, 3–8 UStd. HF 4
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 7. Oktober 2025
„AdA“-Kurs Oktober 2025
- samstags und sonntags
- vier Termine
- zehn Unterrichtsstunden (UStd.) / Termin
- 9 bis 18 Uhr
- eine 45-minütige und drei 15-minütige Pausen / Termin
„AdA“‑Termine und ‑Unterrichtseinheiten im Oktober 2025
- Samstag, 18. Oktober 2025: 1–6 UStd. HF 1, 7–10 UStd. HF 2
- Sonntag, 19. Oktober 2025: 1–4 UStd. HF 2, 5–10 UStd. HF 3
- Samstag, 25. Oktober 2025: 1–10 UStd. HF 3
- Sonntag, 26. Oktober 2025: 1–4 UStd. HF 3, 5–10 UStd. HF 4
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 5. November 2025
„AdA“-Kurs November 2025
- samstags und sonntags
- vier Termine
- zehn Unterrichtsstunden (UStd.) / Termin
- 9 bis 18 Uhr
- eine 45-minütige und drei 15-minütige Pausen / Termin
„AdA“‑Termine und ‑Unterrichtseinheiten im November 2025
- Samstag, 15. November 2025: 1–6 UStd. HF 1, 7–10 UStd. HF 2
- Sonntag, 16. November 2025: 1–4 UStd. HF 2, 5–10 UStd. HF 3
- Samstag, 22. November 2025: 1–10 UStd. HF 3
- Sonntag, 23. November 2025: 1–4 UStd. HF 3, 5–10 UStd. HF 4
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 3. Dezember 2025
„AdA“-Kurs Dezember 2025
- montags und freitags
- fünf Termine
- acht Unterrichtsstunden (UStd.) / Termin
- 9 bis 16:15 Uhr
- eine 45-minütige und zwei 15-minütige Pausen / Termin
„AdA“‑Termine und ‑Unterrichtseinheiten im November/Dezember 2025
- Freitag, 28. November 2025: 1–6 UStd. HF 1, 7–8 UStd. HF 2
- Montag, 1. Dezember 2025: 1–6 UStd. HF 2, 7–8 UStd. HF 3
- Freitag, 5. Dezember 2025: 1–8 UStd. HF 3
- Montag, 8. Dezember 2025: 1–8 UStd. HF 3
- Freitag, 12. Dezember 2025: 1–2 UStd. HF 3, 3–8 UStd. HF 4
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 13. Januar 2026
- 499,99 € / Teilnehmer/‑in
- umsatzsteuerfrei
- Vorkasse (Überweisung)
„Werde Ausbilder/-in (AEVO) – Prüfungsvorbereitung nach dem DIHK‑Rahmenplan: praktischer Prüfungsteil“
acht „AdA“-Unterrichtsstunden/
„AdA“-Seminar Juli 2025
- sonntags
- ein Termin
- acht Unterrichtsstunden (UStd.)
- 9 bis 16:15 Uhr
- eine 45-minütige und zwei 15-minütige Pausen
„AdA“‑Termin und ‑Unterrichtseinheiten im Juli 2025
- Sonntag, 27. Juli 2025: 1–8 UStd. Präsentation, Durchführung und Fachgespräch
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 5. August 2025
„AdA“-Seminar August 2025
- montags und mittwochs abends
- zwei Termine
- vier Unterrichtsstunden (UStd.) / Termin
- 18 bis 21:15 Uhr
- eine 15-minütige Pause / Termin
„AdA“‑Termine und ‑Unterrichtseinheiten im August/September 2025
- Montag, 1. September 2025: 1–4 UStd. HF 1
- Mittwoch, 3. September 2025: 1–2 UStd. HF 1, 3–4 UStd. HF 2
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 2. September 2025 (schriftlicher Prüfungsteil)
„AdA“-Seminar September 2025
- montags
- ein Termin
- acht Unterrichtsstunden (UStd.)
- 9 bis 16:15 Uhr
- eine 45-minütige und zwei 15-minütige Pausen
„AdA“‑Termin und ‑Unterrichtseinheiten im September/Oktober 2025
- Montag, 6. Oktober 2025: 1–8 UStd. Präsentation, Durchführung und Fachgespräch
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 7. Oktober 2025
„AdA“-Seminar Oktober 2025
- samstags
- ein Termin
- acht Unterrichtsstunden (UStd.)
- 9 bis 16:15 Uhr
- eine 45-minütige und zwei 15-minütige Pausen
„AdA“‑Termin und ‑Unterrichtseinheiten im Oktober/November 2025
- Samstag, 1. November 2025: 1–8 UStd. Präsentation, Durchführung und Fachgespräch
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 5. November 2025
„AdA“-Seminar November 2025
- samstags
- ein Termin
- acht Unterrichtsstunden (UStd.)
- 9 bis 16:15 Uhr
- eine 45-minütige und zwei 15-minütige Pausen
„AdA“‑Termin und ‑Unterrichtseinheiten im November 2025
- Samstag, 29. November 2025: 1–8 UStd. Präsentation, Durchführung und Fachgespräch
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 3. Dezember 2025
„AdA“-Seminar Dezember 2025
- montags
- ein Termin
- acht Unterrichtsstunden (UStd.)
- 9 bis 16:15 Uhr
- eine 45-minütige und zwei 15-minütige Pausen
„AdA“‑Termin und ‑Unterrichtseinheiten im Dezember 2025
- Montag, 15. Dezember 2025: 1–8 UStd. Präsentation, Durchführung und Fachgespräch
Nächster AEVO-Prüfungstermin (DIHK)
Dienstag, 13. Januar 2026
- 99,99 € / Teilnehmer/‑in
- umsatzsteuerfrei
- Vorkasse (Überweisung)
Kurs und Seminar: „AdA“-Anmeldung
Inhouse-Veranstaltungen auf AnfrageFragen und Antworten – „AdA-Schein“
Was ist die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)?
Die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist der Nachweis deiner berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten – kurz: deiner Ausbildereignung für sogenannte anerkannte Ausbildungsberufe, also alle „IHK-Berufe“. Grundlage für diese Prüfung sind vor allem das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die AEVO selbst. Darüber hinaus gibt es Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), an denen sich sowohl der DIHK mit ihrem DIHK-Rahmenplan und dem DIHK-Text- und Aufgabenband als auch wir mit unserem Buch bzw. E-Book und unserer Weiterbildung „Ausbildung der Ausbilder/-innen (AdA)“ orientieren.
Ein zentraler Punkt der AEVO-Prüfung ist, dass es nicht um deine Fachkompetenz im Ausbildungsberuf geht, sondern vor allem um deine Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. Es geht also darum, wie du Lernprozesse optimal gestalten kannst.
Neben BBiG und AEVO ist auch die Prüfungsordnung der jeweils zuständigen Stelle - in der Regel der Industrie- und Handelskammer (IHK) - relevant. Der DIHK stellt hierfür eine Musterprüfungsordnung zur Verfügung, die von den einzelnen IHKs weitgehend umgesetzt wird. Dabei erheben die IHKs unterschiedliche Prüfungsgebühren.
Ziel der AEVO-Prüfung ist es, dich zu befähigen, die Berufsausbildung selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Konkret heißt das: Du erwirbst berufliche Handlungsfähigkeit, also Handlungskompetenz. Die AEVO sieht dazu vier Handlungsfelder vor:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen,
- Ausbildung abschließen.
Die AEVO-Prüfung wird in der Regel bei einer IHK, seltener bei einer Handwerkskammer (HWK) abgelegt. Bei der HWK erfolgt die Prüfung in der Regel im Rahmen des Teils IV der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO). Gemäß § 6 Abs. 3 AEVO können auch Hochschulen die Prüfung abnehmen.
Ob du nach bestandener AEVO-Prüfung tatsächlich ausbilden darfst, entscheiden letztlich die Ausbildungsberater deiner zuständigen Stelle, zum Beispiel der IHK. Neben der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung musst du auch fachlich (z.B. abgeschlossene Ausbildung, Studium oder Berufserfahrung) und persönlich geeignet sein – das heißt, du darfst keine Gefahr für die Jugendlichen darstellen.
Die AEVO-Prüfung ist als pädagogische Prüfung in Deutschland einzigartig. Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) legen jährlich rund 75.000 Personen diese Prüfung bei einer der bundesweit rund 80 IHKs ab – davon bestehen rund 65.000.
Wer braucht die Ausbilder-Eignungsprüfung?
Wenn du Ausbilder oder Ausbilderin in einem anerkannten Ausbildungsberuf werden möchtest, musst du in der Regel die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO-Prüfung) ablegen. Beispiele für solche Berufe sind Kaufmann/-frau für Büromanagement oder Medienkaufmann/-frau Digital und Print. Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) gibt es in Deutschland über 300 anerkannte Ausbildungsberufe.
Auch viele Industriemeister, Fachmeister, Fachwirte und Fachkaufleute müssen die AEVO-Prüfung ablegen. Einige Fortbildungen beinhalten jedoch bereits den vollständigen Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, wie z. B. der Fachwirt bzw. die Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation. In anderen Fällen ist eine Befreiung von der schriftlichen Prüfung möglich, z.B. beim Fachwirt bzw. der Fachwirtin für Medienmarketing und -vertrieb.
Ausgenommen von der AEVO sind die sogenannten freien Berufe. Wenn du z.B. Rechtsanwalt bist, darfst du sowohl Rechtsanwaltsfachangestellte (Rechtsanwaltskammer) als auch Kaufleute für Büromanagement (IHK) ausbilden, ohne die AEVO-Prüfung nachweisen zu müssen.
Der Ausbilderschein ist häufig auch Voraussetzung für Tätigkeiten im Bildungsbereich, z.B. als Lehrkraft an Hochschulen oder in der Erwachsenenbildung. Aber auch wenn du als Fach- oder Führungskraft in der Personal- und Führungskräfteentwicklung arbeiten möchtest, ist die AEVO-Prüfung eine sinnvolle Qualifikation. Sie lässt sich zudem gut durch Weiterbildungen wie Personalentwickler/-in (IHK) oder Führungskräftetrainings ergänzen.
Mit dem Ausbilderschein hast du auch die Möglichkeit, in Kombination mit deinem Berufs- oder Hochschulabschluss berufliche Weiterbildungen zu absolvieren, zum Beispiel zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen („AWP“) und anschließend zum Geprüften Berufspädagogen („BP“). Der Abschluss „AWP“ entspricht der Niveaustufe 6 des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens (DQR/EQR), was mit einem Bachelor-Abschluss vergleichbar ist. Der Abschluss „BP“ liegt sogar auf Niveau 7 und entspricht damit in etwa einem Masterabschluss. Diese Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind Hochschulabschlüssen zwar gleichwertig, aber nicht gleichartig. Sie berechtigen daher gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Aufnahme eines Bachelor-, aber nicht eines Masterstudiums.
Wie läuft die AEVO-Prüfung ab?
Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (180 Minuten) und einem praktischen Teil (30 Minuten). Im schriftlichen Teil erwarten dich bei der IHK 80 Multiple-Choice-Aufgaben mit Situationsbeschreibungen. Du siehst immer, wie viele Antworten richtig sind. Du kannst diesen Teil klassisch auf Papier oder digital (am PC oder Tablet) absolvieren. Erlaubte Hilfsmittel sind in einer Liste des DIHK aufgeführt.
Im praktischen Prüfungsteil hast du zwei Optionen:
- eine 15-minütige Präsentation
- oder eine „typische Ausbildungssituation“ als Rollenspiel (Dauer ebenfalls 15 Minuten).
Beim Rollenspiel übernimmst du die Rolle des Ausbilders, während jemand anderes - eine mitgebrachte Person oder ein Prüfer - den Auszubildenden spielt. Viele Kammern erwarten dazu ein kurzes schriftliches Konzept (1-2 Seiten). Dieses Konzept dient nur zur Orientierung und wird nicht bewertet. Es ist vor der Prüfung in dreifacher Ausfertigung unterschrieben beim Prüfungsausschuss einzureichen. Die Kammer stellt häufig Muster zur Verfügung.
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei ehrenamtlichen Prüfern (Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertreter) zusammensetzt. Diese Prüfer sind selbst Ausbilder oder Pädagogen, kommen aber in der Regel nicht aus dem eigenen Berufsfeld.
Die AEVO-Prüfung findet monatlich statt, wobei die schriftlichen Prüfungstermine bundesweit einheitlich vom DIHK festgelegt werden. Der praktische Teil folgt in der Regel wenige Tage bis maximal eine Woche später. Bitte beachten: Nicht alle Kammern bieten monatliche Termine an.
Die IHK empfiehlt, sich etwa drei Monate vor dem Prüfungstermin anzumelden. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen oder vorgeschriebene Vorbereitungskurse. Falls du aufgrund einer Behinderung einen Nachteilsausgleich benötigst, beantrage diesen frühzeitig mit einem Attest.
Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Wenn du einen Teil dreimal nicht bestanden hast, musst du beide Teile wiederholen. Insgesamt kannst du die Prüfung beliebig oft wiederholen.
Die Ergebnisse erhältst du online oder per Post, jedoch nicht telefonisch. Nach bestandener Prüfung erhältst du zwei Zeugnisse: eines ohne Noten („Ausbilderschein“) und eines mit Punkten und Noten für die einzelnen Prüfungsteile. Es gibt keine Gesamtnote. Bestanden hat, wer in beiden Teilen mindestens „ausreichend“ (50 Punkte bzw. 50%) erreicht hat.
Bei Nichtbestehen kann ggf. eine befristete Ausbildererlaubnis nach § 6 Abs. 4 AEVO erteilt werden. Die Ausbildererlaubnis selbst ist unbefristet gültig.
Zur Prüfung bringst du neben der Einladung unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) mit. Weitere benötigte Materialien oder Hilfsmittel erhältst du rechtzeitig mit der Einladung (ca. 2-4 Wochen vorher). Wünsche bezüglich der Prüfungstage und -zeiten kannst du freundlich äußern.
Solltest du dich verspäten oder am Prüfungstag nicht erscheinen können, informiere sofort die zuständige IHK telefonisch und am besten zusätzlich per E-Mail. Offiziell verlangt die IHK eine schriftliche Erklärung, oft reicht aber auch ein Anruf oder eine E-Mail. Du solltest ca. 30 bis 15 Minuten vor Prüfungsbeginn am Prüfungsort sein. Ohne Abmeldung gilt die Prüfung nach einer Wartezeit von 15 Minuten als nicht angetreten. Ein Rücktritt während der Prüfung ist nur mit ärztlichem Attest möglich.
Sei darauf vorbereitet, dass Unvorhergesehenes passieren kann - der mitgebrachte Auszubildende verspätet sich oder es fehlen technische Hilfsmittel wie ein HDMI-Kabel.
Bei der schriftlichen Prüfung erfährst du sofort nach der Abgabe, ob du bestanden hast und welche Punktzahl du erreicht hast, aber nicht, welche Fehler du gemacht hast. Im praktischen Teil erhältst du in der Regel nur das Ergebnis ohne detaillierte Erklärung. Insbesondere bei Nichtbestehen solltest du daher unbedingt Einsicht in dein Prüfungsprotokoll verlangen.
Wenn du eine Teilprüfung wiederholen musst oder von der schriftlichen Prüfung befreit bist, bieten wir dir eine gezielte Prüfungsvorbereitung an. In unserer Vorbereitung schulen wir dich auch im Umgang mit den zugelassenen Rechtsvorschriften, die insbesondere für den schriftlichen Teil relevant sind. Im praktischen Teil geht es vor allem um das Handlungsfeld „Ausbildung durchführen“.
Die DIHK stellt zahlreiche Materialien zur Verfügung, darunter ein Heft mit Hinweisen zur Prüfung und einen kommentierten Aufgabensatz. Zur Vorbereitung empfiehlt sich auch die AEVO-App der DIHK für Android und iOS.
Die genauen Regelungen zur Prüfung findest du in der Prüfungsordnung deiner IHK. Dort ist unter anderem typischerweise die Prüfungssprache (Deutsch) und eine Vorbereitungszeit von fünf Minuten im Prüfungsraum festgelegt.
Wie läuft die AEVO-Prüfung bei der IHK Frankfurt am Main ab?
Die IHK Frankfurt am Main bietet die AEVO-Prüfung in der Regel monatlich an. Der schriftliche Teil der Prüfung findet in der Regel am ersten Dienstag eines Monats statt, der praktische Teil in der darauf folgenden Woche. Im Januar und August finden keine Prüfungen statt.
Die AEVO-Prüfungsgebühr beträgt 290 Euro. Wer nur den praktischen Teil ablegt, zahlt 205 Euro. Für Wiederholungsprüfungen wird nur die halbe Gebühr erhoben. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin sind 30 %, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen 50 % der Gebühr zu entrichten.
Die Anmeldung erfolgt online und ist bis zwei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich. In Ausnahmefällen – insbesondere bei Wiederholung des praktischen Teils nach Nichtbestehen – sind auch kurzfristigere Anmeldungen möglich. Bei Inhouse-Veranstaltungen bieten wir in Zusammenarbeit mit der IHK auch Sondertermine oder Inhouse-Prüfungen an.
Die Einladung zur Prüfung wird etwa drei Wochen vor dem Prüfungstermin per Post verschickt. Sie ist für den Zutritt zum Gebäude, in dem sich neben der IHK auch der Handelssaal der Deutschen Börse befindet, zwingend erforderlich. In der Einladung sind auch die mitzubringenden Unterlagen aufgeführt, insbesondere ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis).
Nachteilsausgleiche müssen bei der Anmeldung beantragt werden. Das Gebäude ist grundsätzlich nicht barrierefrei – Fragen hierzu sind an den zuständigen Sachbearbeiter Christofer Wehrheim zu richten, der auch für alle weiteren organisatorischen Fragen zur Verfügung steht.
Für den praktischen Prüfungsteil erwarten die Prüfer/-innen ein Konzept in Form eines sogenannten Eckdatenblattes, das in dreifacher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben nach der Begrüßung im Prüfungsraum abgegeben wird. Bei der Durchführung (Rollenspiel) ist eine Person als „Auszubildender“ mitzubringen – dies kann eine beliebige Person sein und muss kein echter Auszubildender sein.
Die schriftliche Prüfung wird digital am PC (Untergeschoss) oder Tablet (Erdgeschoss) durchgeführt. Die praktischen Prüfungen finden in der Regel im 4. Stock statt, wo auch eine Kantine (Barzahlung und EC-Karte möglich), eine Dachterrasse (Raucherbereich) und ausreichend Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen.
Die IHK bittet die Prüflinge, sich spätestens 30 Minuten vor Prüfungsbeginn einzufinden. Bei Verspätung sollte sofort Kontakt mit Herrn Wehrheim aufgenommen werden – telefonisch oder per E-Mail. Er informiert den zuständigen Prüfungsausschuss, der in der Regel wartet oder die Prüfung noch am selben Tag nachholt.
Nach der schriftlichen Prüfung erscheint das Ergebnis direkt auf dem Bildschirm: Ab 50 Punkten (bzw. Prozent) ist die Prüfung bestanden, bis einschließlich 65 Punkten gilt die Note 4 („ausreichend“). Liegt das Ergebnis darunter, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine Wiederholung ist frühestens im Folgemonat möglich. Falsch beantwortete Fragen werden nicht angezeigt.
Wichtig: Der schriftliche und der praktische Teil der Prüfung sind voneinander unabhängig. Ein Nichtbestehen des schriftlichen Teils hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am praktischen Teil.
Der praktische Teil der Prüfung beginnt mit der Begrüßung durch den Prüfungsausschuss, gefolgt von Small Talk und der Vorbereitung des Prüfungsraumes durch den Prüfling. Es folgen die Formalitäten: Identitätskontrolle, Aushändigung des Eckdatenblattes, Bestätigung der Prüfungsfähigkeit, Vorstellung des Prüfungsausschusses, Prüfung der Befangenheit, Hinweise zum Ablauf, zur Nichtöffentlichkeit und zum Verbot technischer Geräte (außer medizinisch notwendige Geräte und ggf. Laptops für Präsentationen).
Präsentationsgeräte wie Laptops oder Tablets müssen mitgebracht werden – ein funktionierendes WLAN kann nicht garantiert werden. Prüferinnen/Prüfer und Kandidatinnen/Kandidaten können sich gegenseitig ablehnen, allerdings nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen. Trotzdem ist bei einem Störgefühl in der Regel ein Prüferwechsel problemlos möglich.
Täuschungsversuche sind verboten. „Spickzettel“ sind weder im schriftlichen noch im praktischen Teil erlaubt. Nach der DIHK-Hilfsmittelliste dürfen jedoch Gesetzestexte mit Markierungen (z. B. Klebezettel, farbige Hervorhebungen) und Kurznotizen (z. B. Verweise) verwendet werden. Im schriftlichen Teil werden die Gesetzestexte stichprobenartig überprüft. Im praktischen Teil sind diese nicht mehr erforderlich – hier steht das Handlungsfeld 3 „Ausbildung durchführen“ im Mittelpunkt.
Im praktischen Teil – insbesondere im Fachgespräch – darf das Konzept („Eckdatenblatt“) nicht verwendet werden, es ist ausschließlich für den Prüfungsausschuss bestimmt. Zulässig sind jedoch kurze Notizen in Stichpunkten, z. B. auf Karteikarten. Diese müssen im Rahmen der Formalitäten vorgelegt werden, der Ausschuss entscheidet dann über die Zulassung. Sie sind für die Präsentation und die Durchführung, nicht aber für das Fachgespräch zugelassen. Wichtig: Es dürfen nur Stichpunkte und keine ausformulierten Redemanuskripte verwendet werden.
Tipp: Im Fachgespräch wird in der Regel nicht noch einmal Wissen aus dem schriftlichen Teil abgefragt. Stattdessen geht es konkret um die ausgewählte und präsentierte bzw. durchgeführte Ausbildungssituation: Was hast du dir dabei gedacht? Was hat funktioniert, was nicht? Welche Alternativen gibt es?
Nach der praktischen Prüfung gibt der Prüfungsausschuss in der Regel nur das Ergebnis bestanden oder nicht bestanden – sowie die Note, die Punktezahl und die Prozentzahl bekannt. Eine Begründung erfolgt nicht. Wer das Prüfungsprotokoll einsehen möchte, kann dies bei Herrn Wehrheim beantragen. Das Protokoll wird dann als PDF-Anhang per E-Mail versandt.
Feedback zur praktischen Prüfung, insbesondere zum Fachgespräch, kann ebenfalls an Herrn Wehrheim gerichtet werden. Es wird anonymisiert an das ca. 75-köpfige AEVO-Prüferkollegium weitergeleitet und, sofern nicht akut, im Frühjahr oder Herbst bei einer Prüfertagung gemeinsam ausgewertet.
AEVO bei der IHK Frankfurt am Main
Die Anmeldung zur AEVO-Prüfung ↗ bei der IHK Frankfurt am Main erfolgt online – Anmeldefrist zwei Monate vor dem Prüfungstermin! ↗ Im Januar und August finden keine AEVO-Prüfungen statt. Für den praktischen Teil der Prüfung bei der IHK Frankfurt am Main ist ein Konzept ↗ mitzubringen. Bei der IHK Frankfurt am Main sind auch Notizen zur Präsentation und Durchführung laut Hilfsmittelliste ↗ erlaubt. Ansprechpartner rund um die AEVO-Prüfung, z. B. für einen Nachteilsausgleich, ist der zuständige IHK-Mitarbeiter Christofer Wehrheim (069 21 97-15 88).
„AdA“ bei Caspar Felix Hoffmann
Caspar ist Prüfer bei der IHK Frankfurt am Main. Er nimmt insbesondere die AEVO-Prüfung ab – rund 300 Mal im Jahr! Daneben ist Caspar als Autor und Dozent tätig, unter anderem als Lehrbeauftragter an Berufs- und Hochschulen. Darüber hinaus engagiert er sich als Schlichter bei der IHK Frankfurt am Main und als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Frankfurt am Main. Caspar ist Medienkaufmann, Ausbilder, Personalfachkaufmann und Medienfachwirt. Er hat Mediation, Rechtswissenschaft und Bildungswissenschaft studiert.
Fragen? Ich freue mich auf Dich!
